Wichtige Änderungen im Gerichtsgebührengesetz

Die Grundbucheintragungsgebühr für Grundstückserwerbe wird von 1% auf 1,1% angehoben.

Grundbuchseingaben werden von derzeit einheitlich 45 € Eingabegebühr auf 38 € bei elektronischer Eingabe verbilligt und auf 53 € bei Eingaben in Papierform verteuert.

Firmenbucheingaben bleiben bei elektronischer Eingabe unverändert. Bei Einreichung in Papierform wird künftig ein Zuschlag in Höhe von 15 € verrechnet.

Die Befreiung von der Eingabegebühr für Gesellschaften mit einem Umsatz von unter
70.000 € bei elektronischer Einreichung gilt künftig nur mehr bei Einreichung innerhalb von 6 Monaten nach dem Bilanzstichtag (anwendbar auf alle Jahresabschlüsse, für welche die Frist zur Offenlegung nach dem 31.3.2011 endet).