Sie beträgt
für das Jahr 2015: 1,027.
ASVG | |
Geringfügigkeitsgrenze | |
täglich | € 31,17 |
monatlich | € 405,98 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 608,97 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
täglich | € 155,00 |
monatlich | € 4.650,00 |
jährlich für Sonderzahlungen | € 9.300,00 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 5.425,00 |
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem
Einkommen
Der Anteil des Arbeitslosenbeitrages, den der Pflichtversicherte zu
tragen hat, beträgt:
Monatliche Beitragsgrundlage | Versichertenanteil |
bis € 1.280,00 | 0 % |
über € 1.280,00 bis € 1.396,00 | 1 % |
über € 1.396,00 bis € 1.571,00 | 2 % |
über € 1.571,00 | 3 % |
Auflösungsabgabe
Wenn ein Dienstverhältnis aufgelöst wird, ist in vielen Fällen die
Auflösungsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe beträgt für 2015 €
118,00.
Wann ist eine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder vierteljährlich abzugeben?
Stand: 30. Oktober 2014