Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.

Sie beträgt für das Jahr 2021: 1,033.

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

ASVG-Werte (voraussichtlich)
Geringfügigkeitsgrenze monatlich € 475,86
Grenzwert für  pauschalierte 713,79
Höchstbeitragsgrundlage täglich € 185,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich €  5.550,00
Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen € 11.100,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung € 6.475,00
Die Auflösungsabgabe entfällt ab 2020.
Stand: 07.Oktober 2020