Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Sie beträgt für das Jahr 2021: 1,033.
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
ASVG-Werte (voraussichtlich) | |
Geringfügigkeitsgrenze | monatlich | € 475,86 | |
---|---|---|---|
Grenzwert für | pauschalierte | 713,79 | |
Höchstbeitragsgrundlage | täglich | € 185,00 | |
Höchstbeitragsgrundlage | monatlich | € 5.550,00 | |
Höchstbeitragsgrundlage | jährlich für Sonderzahlungen | € 11.100,00 | |
Höchstbeitragsgrundlage | monatlich für freie Dienstnehmer | ohne Sonderzahlung | € 6.475,00 |
Die Auflösungsabgabe entfällt ab 2020. |
---|
Stand: 07.Oktober 2020 |