Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr, mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl, neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2020: 1,031.

ASVG-Werte (voraussichtlich)
Geringfügigkeitsgrenze
monatlich € 460,66
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 690,99
Höchstbeitragsgrundlage
täglich € 179,00
monatlich € 5.370,00
jährlich für Sonderzahlungen € 10.740,00
Höchstbeitragsgrundlage
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung € 6.265,00
Die Auflösungsabgabe entfällt ab 2020.

Stand: 28. Oktober 2019