Aufbewahrungspflicht für Unterlagen iZm. Grundstücken und Gebäuden

Infolge des 20-jährigen Beobachtungszeitraumes sind solche Belege und Unterlagen mindestens 22 Jahre aufzubewahren. Wir empfehlen daher diese Belege von vornherein in einem eigenen Akt abzulegen. Sodass diese nicht später aus allen Belegen herausgesucht werden müssen.