Vom Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer beispielsweise als Weihnachtsgeschenk gewährte Sach-zuwendungen können bis zu einem Betrag von 186 € jährlich lohnsteuerfrei gestellt werden. Nach einer Änderung der Lohnsteuerrichtlinien (Rz 80) im Jahr 2008 gehören nach Auffassung der Finanzverwaltung zu den Sachzuwendungen beispielsweise auch Autobahnvignetten. An alle Mitarbeiter als Weihnachtsgeschenk verteilte Autobahnvignetten stellen demnach ein übliches und angemessenes Sachgeschenk dar, das daher gemäß § 3 Abs. 1 Z 14 EStG von der Einkommensteuer befreit ist und in der Folge auch nicht in die Bemessungsgrundlage für den DB einzubeziehen ist.