Das Förderprogramm „Aktion 20.000“ sowie der „Beschäftigungsbonus“ wurden von der aktuellen Bundesregierung eingestellt.

Bis zum 31.1.2018 war es noch möglich, Anträge – sowohl Erstanträge als auch Nachmeldungen von zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen – für den Beschäftigungsbonus einzureichen, so informierte ein Newsletter der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws). Ab dem 31.1.2018 können nur noch Ersatzarbeitskräfte über den aws-Fördermanager erfasst werden. Diese Ausnahme gilt für Nachfolger von bereits beantragten Arbeitnehmern, sofern letztere das Unternehmen frühzeitig verlassen haben. Nähere Informationen erhalten Sie von der Austria Wirtschaftsservice GmbH
unter https://www.beschaeftigungsbonus.at/

Stand: 29. Jänner 2018