Derzeit werden diese Übertragungen mit 2 % besteuert (im engsten Familienkreis, nicht Geschwister – ansonsten 3,5 %).
Statt dem Einheitstarif soll ein Stufentarif eingeführt werden:
Wert der Immobilie | Steuersatz neu |
unter € 250.000,00 | 0,5 % |
von € 250.001,00 bis € 400.000,00 | 2 % |
über € 400.000,00 | 3,5 % |
Ausnahmen
Land- und Forstwirtschaft: Als Basis für unentgeltliche Übertragungen gilt hier weiterhin der einfache (neu ermittelte) Einheitswert.
Tourismus: Hier sollen noch Ausnahmeregelungen kommen, um Härtefälle zu vermeiden.
Wichtig für Unternehmer
Bei Übertragungen von Immobilien im Rahmen von Unternehmen soll der Freibetrag von bisher € 365.000,00 auf € 900.000,00 erhöht werden.
Immobilienertragsteuer
Künftig soll die Immobilienertragsteuer 30 % betragen (derzeit: 25 %). Keine Änderung soll bei den Befreiungsbestimmungen zur Hauptwohnsitz- bzw. Herstellerbefreiung kommen. Ein Inflationsabschlag soll nicht mehr möglich sein.
Weitere Änderungen bei Gebäuden
Bei der Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden soll ein einheitlicher Abschreibungssatz von 2,5 % kommen. Bisher war die Dauer der Abschreibung abhängig von der Nutzungsart des Gebäudes.
Sonstige Maßnahmen: Verlängerung Instandsetzung, Anhebung Grundanteil, Gleichstellung AfA bei Vermietung und Verpachtung.
Stand: 27. April 2015