Derzeit werden diese Übertragungen mit 2 % besteuert (im engsten Familienkreis, nicht Geschwister – ansonsten 3,5 %).

Statt dem Einheitstarif soll ein Stufentarif eingeführt werden:

Wert der Immobilie Steuersatz neu
unter € 250.000,00 0,5 %
von € 250.001,00 bis € 400.000,00 2 %
über € 400.000,00 3,5 %

Ausnahmen

Land- und Forstwirtschaft: Als Basis für unentgeltliche Übertragungen gilt hier weiterhin der einfache (neu ermittelte) Einheitswert.

Tourismus: Hier sollen noch Ausnahmeregelungen kommen, um Härtefälle zu vermeiden.

Wichtig für Unternehmer

Bei Übertragungen von Immobilien im Rahmen von Unternehmen soll der Freibetrag von bisher € 365.000,00 auf € 900.000,00 erhöht werden.

Immobilienertragsteuer

Künftig soll die Immobilienertragsteuer 30 % betragen (derzeit: 25 %). Keine Änderung soll bei den Befreiungsbestimmungen zur Hauptwohnsitz- bzw. Herstellerbefreiung kommen. Ein Inflationsabschlag soll nicht mehr möglich sein.

Weitere Änderungen bei Gebäuden

Bei der Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden soll ein einheitlicher Abschreibungssatz von 2,5 % kommen. Bisher war die Dauer der Abschreibung abhängig von der Nutzungsart des Gebäudes.

Sonstige Maßnahmen: Verlängerung Instandsetzung, Anhebung Grundanteil, Gleichstellung AfA bei Vermietung und Verpachtung.

Stand: 27. April 2015