Eintragungsgebühr für das Grundbuch verfassungswidrig

Ganz aktuell hat der VfGH entschieden, dass die Berechnung der Eintragungsgebühr für das Grundbuch für ge­schenkte oder vererbte Grundstücke auf Basis der Einheitswerte verfassungswidrig ist. Die völlig veralteten Einheitswerte bilden keinen sachgerechten Maßstab für die Leistung der Gerichte. Der VfGH hat aber dem Gesetz­geber eine Reparaturfrist bis zum 31. Dezember 2012 eingeräumt.

Sollten daher solche Schenkungen beabsichtigt sein, so sollten diese rechtzeitig erfolgen, sodass der Antrag auf Eintragung noch vor Ablauf dieser Frist erfolgen kann.