2) Ministerrat beschließt Erleichterungen zur Registrierkassenpflicht

Der Ministerrat hat am 21.06.2016 einige Erleichterungen zur Registrierkassenpflicht, vor allem für gemeinnützigen Vereine, Vereinsfeste und iZm Umsätzen im Freien beschlossen. Die Eckpunkte sind:

  • Verschieben des Inkrafttretens für die verpflichtende technische Sicherheitseinrichtung von Registrierkassen von 1.1.2017 auf 1.4.2017
  • Vereinsfeste und Feste von Körperschaften öffentlichen Rechts sollen bis zu einem Ausmaß von 72 Stunden im Jahr (bisher 48 Stunden) von der Registrierkassenpflicht ausgenommen werden.
  • diese Erleichterung soll auch für Feste von politischen Parteien gelten, allerdings eingeschränkt auf ein ortsübliches Ausmaß (Jahresumsatz bis EUR 15.000,-).
  • für kleine Vereinskantinen entfällt die Registrierkassenpflicht, wenn die Kantine maximal 52 Tage pro Jahr geöffnet ist und einen Umsatz von maximal EUR 30.000 erzielt.
  • Erzielen Unternehmen einen Teil ihrer Umsätze außerhalb von festen Räumlichkeiten, sollen diese Umsätze – losgelöst vom Gesamtumsatz – von der Registrierkassenpflicht ausgenommen werden, wenn sie EUR 30.000 nicht überschreiten (Kalte-Hände Regelung).
  • für Kreditinstitute soll die Registrierkassenpflicht entfallen.
  • keine Registrierkassenpflicht soll es für Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten geben, wenn die Umsätze EUR 30.000 nicht überschreiten.
  • bei kleinen Vereinsfesten soll eine Zusammenarbeit zwischen Gastronomie und gemeinnützigen Vereinen möglich sein, ohne dass die steuerlichen Begünstigungen für den Verein verloren gehen.
  • für kurzfristig unentgeltlich aushelfende Familienangehörige soll künftig grundsätzlich gelten, dass es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis sondern um „familienhafte Mithilfe“ handelt.

Die Veröffentlichung der Regierungsvorlage wird demnächst erwartet. Detaillierte Informationen sind derzeit unter folgendem Link auf der BMF-Homepage abrufbar.
https://www.bmf.gv.at/aktuelles/Registrierkassen_Erleichterungen.html