Finanzpolizei – ein kurzer Leitfaden 

Die Einrichtung der Finanzpolizei als eigenständige Organisationseinheit entspricht dem internationalen und nationalen Auftrag, Steuerbetrug, Sozialbetrug und Zuwiderhandlungen gegen arbeits-, arbeitsmarkt- und glücksspielrechtliche Bestimmungen effektiv zu bekämpfen und zu verfolgen.

Die Befugnisse der Finanzpolizei hängen wesentlich von dem Gesetz ab, dessen Einhaltung kontrolliert wird. Die Finanzpolizei hat beispielsweise bei der Kontrolle der ordnungsgemäßen Steuerentrichtung andere Befugnisse, als bei der Kontrollen der Einhaltung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. Wichtig ist daher immer zu fragen, welches Gesetz bei der Überprüfung durch die Finanzpolizei zu Grunde gelegt wird.

Amtshandlungen sind von den einschreitenden Finanzpolizisten in der Regel unter Angabe der Rechtsgrundlagen beim Kontrollunterworfenen bzw. Arbeitgeber (oder dessen Bevollmächtigten) anzumelden. Bei jeder Außendienstkontrollhandlung haben sich die Organe der Finanzpolizei mit dem Dienstausweis oder der Dienstkokarde auszuweisen. Auf Verlangen ist zur Dienstkokarde der Dienstausweis vorzuweisen.

Folgende allgemeine Aufsichtsmaßnahmen erfassen die Aufgaben der Finanzpolizei:

  • Feststellung steuerlich nicht erfasster Unternehmer
  • Feststellung steuerlich relevanter Sachverhalte (Tageslosungen, Lohnabgaben)
  • Feststellung von nicht angemeldeten Arbeitnehmern
  • Aufdecken von Scheinselbständigkeit (vermeintlich im Werkvertrag Tätige)
  • Aufdecken von Verkürzungen an Selbstbemessungsabgaben
  • Entdeckung steuerlich nicht erfasster Sachverhalte
  • Durchführung von Nachschauen (UST, Lohnabgaben,…)
  • Ermittlung und Grundlagenerhebung zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

Dazu gehören insbesondere:

  • Aufdeckung nicht erklärter Umsätze: Losungsermittlung vor Ort Kontrolle
  • Aufdeckung nicht gemeldeter Lohnabgaben: Kontrolle Arbeitnehmer, Arbeitszeitaufzeichnungen
  • Entdeckung von Betrugsfirmen

Ein Teil der Kontrolle ist die Überprüfung ordnungsgemäßer Aufzeichnungssysteme – insbesondere Kassensysteme und Grundaufzeichnungen.

Die Finanzpolizei kann von jedermann Auskunft über alle für die Erfüllung übertragener Aufgaben maßgebenden Tatsachen verlangen. Somit kann wahllos das anwesende Personal befragt werden. Wichtig ist es hier Auskunftspersonen bei Abwesenheit des Unternehmers zu schulen.

Weiters hat die Finanzpolizei ein Betretungsrecht aller Räume, die auch von Arbeitnehmern betreten werden dürfen. Kein Betretungsrecht besteht für private Wohnräume und Unterkünfte.

Checkliste für Verhaltensempfehlungen:

  • Ruhe bewahren
  • Kooperationsbereitschaft zeigen bzw. bekunden
  • Bei Abwesenheit des Arbeitgebers – Vertreter bestellen
  • Telefonliste mit den wichtigsten Telefonnummern, welche im Rahmen einer Kontrolle zu benachrichtigen sind
  • Notwendige Unterlagen bereithalten
  • Rechtsbelehrung einfordern
  • Fragen nach Rechtsgrundlage der Kontrolle
  • Rechtsvertreter informieren – jedoch dadurch keine Aufschiebung der Kontrolle
  • Aktive Teilnahme an der Kontrolle (Begleiten der Kontrollorgane)
  • Niederschrift verlangen – Beanstandungen sollten darin festgehalten sein

Ordner „Finanzpolizei“ vorbereiten:

  • Unterlagen von Dienstnehmern und ähnliche Personen
    • Anmeldung zur Sozialversicherung
    • Beschäftigungsbewilligung bei Ausländern
    • Meldung an das AMS bei Ausländern
    • Arbeitsvertrag/Werkvertrag/Lehrvertrag
    • Ausweiskopie – vor allem der ausländischen Mitarbeiter
    • Entsendemeldungen E 101/A1
    • Baustellen: Bautagebuch, Firmenschild
    • Nachweis der Gewerbeberechtigung – Berufsbefugnis
    • Arbeitszeitaufzeichnungen; vereinbarte Arbeitszeiten
    • Dienst- und Schichtpläne (Hinweis, wo im Betrieb aktuell einsehbar)
  • Unterlagen zur Kassennachschau
  • Bereithalten der Dokumentation des Kassenherstellers
    • Kassentyp
    • Verfahrensdokumentation
    • Ordnungsmäßigkeitsbeweis durch Manipulationsschutz und Vollständigkeitsnachweis
    • Beschreibung E 131
    • Kassentyp nach Kassenrichtlinie
    • Hersteller, Lieferant
    • Hardware: Arbeitsplätze, Server, Netzwerk
    • Software: Programmteile, Versionsnummer, ..
    • Zugriffberechtigungen (Benutzer, Administrator)
    • Verfahrensdokumentation (Handbücher, Konfiguration)
  • Kassendokumentation inkl. elektronischem Journal und Datenerfassungsprotokoll

Wir beraten Sie gerne für die optimale Vorbereitung zu einer Kontrolle der Finanzpolizei.

Kontaktieren Sie uns unter 0732/ 65 04 94 – 0.

Stand: 16. Oktober 2015