Firmenbuchgebühr

Für die Einreichung von Jahresabschlüssen werden bei GesmbH’s seit 1.8.2011 folgende erhöhte Gebühren verrechnet.

Normalfall

Elektronische Einreichung

Umsatz <70.000 u. Elektronische Einreichung (6 Mon.)

Umsatz <70.000 u. Einreichung in Papierform

bisher

ab

1.8.2011

bisher

ab 1.8.2011

bisher

ab

1.8.2011

Eingabengebühr

29 €

30 €

29 €

30 €

29 €

30 €

Eintragungsgebühr

18 €

19 €

0 €

0 €

18 €

19 €

Zuschlag

 

 

15 €

16 €

Summe

  47 €

49 €

29 €

30 €

47 €

65 €

Bei Verletzung der Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses drohen Zwangsstrafen von 700 € bis zu 3.600 €, die ohne vorausgehendes Verfahren durch Strafverfügung an die Gesellschaft und deren Organe (zB Geschäftsführer) verhängt werden und steuerlich nicht absetzbar sind.