Geschäftsführung ohne Entgelt
Der VwGH hat kürzlich bestätigt, dass der Mehrheitsgesellschafter für eine von ihm unentgeltlich ausgeübte Geschäftsführungstätigkeit keine Aufwendungen steuerlich absetzen kann, weil die unentgeltliche Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer keine Einkunftsquelle darstellt. Verluste aus durch den Geschäftsführer getragene Beiträge zur Sozialversicherung und sonstige Betriebsausgaben können daher nicht mit anderen Einkünften saldiert werden.