Es werden aber auch Barleistungen während der Unfallheilbehandlungen
geleistet und in schwerwiegenden Fällen auch Versehrtenrenten,
Witwen-/Witwerbeihilfen oder Hinterbliebenenrenten.
Ein Unfall ist dann ein Arbeitsunfall, wenn er sich im örtlichen,
zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung
begründenden Tätigkeit ereignet. Daher ist auch ein Unfall, der auf dem
Weg in die Arbeit passiert, ein Arbeitsunfall.
Freiwillige Höherversicherung
Neben der gesetzlichen Unfallversicherung können Sie bei der AUVA auch
einen Antrag auf eine freiwillige Höherversicherung stellen.
Bei Unfällen ohne Bezug zur beruflichen Tätigkeit bietet die
gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz. Sollte der Fall eintreten,
dass Sie Leistungen aus der Unfallversicherung in Anspruch nehmen müssen,
erhalten Sie bei einer freiwilligen Höherversicherung wesentlich
umfangreichere Leistungen.
Bei dieser Höherversicherung sind zwei Stufen vorgesehen. Der Beitrag
ist jeweils zusätzlich zur Pflichtversicherung zu zahlen.
Betrag für 2014 | |
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Pflichtversicherung jährlich | € 104,04 |
Höherversicherung Stufe I jährlich | € 103,95 |
Höherversicherung Stufe II jährlich | € 156,15 |
Sozialversicherung der Selbständigen (GSVG)
Stand: 15. Jänner 2014