die Prüfungspflicht.

Mit Jahresbeginn wurden die Größenklassen geändert. Neu eingeführt wurde die Kleinstkapitalgesellschaft. Für sie gelten bestimmte Erleichterungen – beispielsweise muss kein Anhang erstellt werden, und wenn der Jahresabschluss nicht zeitgerecht eingereicht wird, ist eine geringere Zwangsstrafe zu bezahlen.

Kleinstgesellschaft

Bilanzsumme € 350.000,00
Umsatzerlöse € 700.000,00
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl 10

Achtung: Investmentunternehmen oder Beteiligungsgesellschaften können keine Kleinstkapitalgesellschaft sein.

Kleine Kapitalgesellschaft

seit 1.1.2016 bis 31.12.2015
Bilanzsumme € 5,0 Mio. € 4,84 Mio.
Umsatzerlöse € 10,0 Mio. € 9,68 Mio.
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl 50 50

Mittelgroße Kapitalgesellschaft

seit 1.1.2016 bis 31.12.2015
Bilanzsumme € 20,0 Mio. € 19,25 Mio.
Umsatzerlöse € 40,0 Mio. € 38,50 Mio.
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl 250 250

Hinweis: Immer, wenn zwei Merkmale an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten werden, gilt grundsätzlich die nächsthöhere Größenklasse.

Beispiel: Eine große Kapitalgesellschaft ist dann gegeben, wenn zwei der drei Merkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft überschritten werden.

Wie wird der Gewinn einer GmbH besteuert?

Stand: 27. Jänner 2016