Beabsichtigte Neuregelung für die Grunderwerbsteuer ab Juni 2014
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Wirkung vom 31. Mai 2014 die [...]
Regelbedarfsätze für 2013
Unterhaltsleistungen - Regelbedarfsätze für 2013 Ein Unterhaltsabsetzbetrag von 29,20 € [...]
Vignettenpreise für 2011
Vignettenpreise für 2011 Nun steht fest, dass ab 2011 die [...]
Verwendung von Kfz mit ausländischem Kennzeichen in Österreich
Erst jüngst wurden im Rahmen einer Schwerpunktaktion der Finanzverwaltung in Österreich verwendete Kfz mit ausländischem Kennzeichen dahingehend kontrolliert, ob sie aus kraftfahrrechtlicher Sicht im Inland zugelassen werden müssten und daher ua auch die Pflicht zur Entrichtung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) besteht.
Grundsätzlich unterliegt der NoVA die Lieferung und der innergemeinschaftliche Erwerb von Fahrzeugen, die bisher nicht zum Verkehr im Inland zugelassen waren. Der NoVA unterliegt weiters auch die erstmalige Zulassung eines Kfz zum Verkehr im Inland (sofern nicht bereits Steuerpflicht aufgrund des Tatbestands der Lieferung oder des innergemeinschaftlichen Erwerbs eingetreten ist) sowie auch die Verwendung eines Kfz im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz (KFG) im Inland zuzulassen wäre. Durch diesen Auffangtatbestand werden auch jene Kfz in die NoVA-Pflicht einbezogen, die im Inland verwendet, aber zur Vermeidung der NoVA-Pflicht im Ausland zugelassen werden. Unter welchen Voraussetzungen ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen im Inland zugelassen werden muss, bestimmt sich nach dem dauernden Standort des Fahrzeuges iSd KFG.
Stundungs- und Aussetzungszinsen ab 13.7.2011
Neue Stundungs- und Aussetzungszinsen ab 13.7.2011 Aufgrund des Beschlusses des [...]
Steuertipps zum Jahresende 2011
Zukunftssicherung für Dienstnehmer bis 300 € steuerfrei Die Bezahlung von [...]
Steuertipps zum Jahresende 2010 für Unternehmer
Aufmerksame Steuerpflichtige nutzen den bevorstehenden Jahreswechsel nochmals zu einem Check, ob durch gezielte Maßnahmen noch Steuern für das Jahr 2010 gespart werden können. Dabei sollten insbesondere folgende Aspekte bedacht werden:
Steuertipps zum Jahresende 2010 für Arbeitnehmer
Werbungskosten noch vor Jahresende bezahlen
Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit stehen, müssen noch bis 31.12.10 entrichtet werden, damit sie 2010 von der Steuer abgesetzt werden können. Oftmals handelt es sich dabei um berufsbedingte Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten. Werbungskosten sind entsprechend nachzuweisen (Rechnungen, Quittungen, Fahrtenbuch) und nur zu berücksichtigen, sofern sie insgesamt 132 € (Werbungskostenpauschale) übersteigen.
Steuertipps zum Jahresende 2010 für Arbeitgeber
Folgende Zuwendungen an Dienstnehmer sind lohnsteuer- und sozialversicherungsbeitragsfrei:
Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer (pro Dienstnehmer p.a.)
Lehrlingsförderungen
Steuertipps zum Jahresende 2010 für alle Steuerpflichtigen
Alle Jahre wieder empfiehlt es sich, rechtzeitig vor dem Jahresende einen Steuer-Check zu machen: Wurden auch alle Möglichkeiten legaler steuerlicher Gestaltungen wirklich genutzt und nichts übersehen? Was ist vor dem Jahreswechsel noch unbedingt zu erledigen? Denn am 32. Dezember ist es jedenfalls zu spät!