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Sonstiges2017-11-27T11:29:44+01:00

Verwendung von Kfz mit ausländischem Kennzeichen in Österreich

26.09.2013|Sonstiges|

Erst jüngst wurden im Rahmen einer Schwerpunktaktion der Finanzverwaltung in Österreich verwendete Kfz mit ausländischem Kennzeichen dahingehend kontrolliert, ob sie aus kraftfahrrechtlicher Sicht im Inland zugelassen werden müssten und daher ua auch die Pflicht zur Entrichtung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) besteht.

Grundsätzlich unterliegt der NoVA die Lieferung und der innergemeinschaftliche Erwerb von Fahrzeugen, die bisher nicht zum Verkehr im Inland zugelassen waren. Der NoVA unterliegt weiters auch die erstmalige Zulassung eines Kfz zum Verkehr im Inland (sofern nicht bereits Steuerpflicht aufgrund des Tatbestands der Lieferung oder des innergemeinschaftlichen Erwerbs eingetreten ist) sowie auch die Verwendung eines Kfz im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz (KFG) im Inland zuzulassen wäre. Durch diesen „Auffangtatbestand“ werden auch jene Kfz in die NoVA-Pflicht einbezogen, die im Inland verwendet, aber zur Vermeidung der NoVA-Pflicht im Ausland zugelassen werden. Unter welchen Voraussetzungen ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen im Inland zugelassen werden muss, bestimmt sich nach dem dauernden Standort des Fahrzeuges iSd KFG.

Steuertipps zum Jahresende 2010 für Arbeitnehmer

26.09.2013|Sonstiges|

Werbungskosten noch vor Jahresende bezahlen

Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit stehen, müssen noch bis 31.12.10 entrichtet werden, damit sie 2010 von der Steuer abgesetzt werden können. Oftmals handelt es sich dabei um berufsbedingte Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten. Werbungskosten sind entsprechend nachzuweisen (Rechnungen, Quittungen, Fahrtenbuch) und nur zu berücksichtigen, sofern sie insgesamt 132 € (Werbungskostenpauschale) übersteigen.

Steuertipps zum Jahresende 2010 für alle Steuerpflichtigen

26.09.2013|Sonstiges|

Alle Jahre wieder empfiehlt es sich, rechtzeitig vor dem Jahresende einen Steuer-Check zu machen: Wurden auch alle Möglichkeiten legaler steuerlicher Gestaltungen wirklich genutzt und nichts übersehen? Was ist vor dem Jahreswechsel noch unbedingt zu erledigen? Denn am 32. Dezember ist es jedenfalls zu spät!

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