• gegebenenfalls andere Arbeitsmarktzugangsdokumente
  • Nachweis der Anmeldungen bei der Sozialversicherung. Die Anmeldung
    muss noch vor dem Arbeitsbeginn erfolgen. Familienmitglieder, die im
    Betrieb mitarbeiten, müssen unter Umständen auch angemeldet werden.
  • tägliche Arbeitszeitaufzeichnungen
  • Arbeitsvertrag bzw. Dienstzettel, freie Dienstverträge, Werkvertrag,
    Lehrverträge
  • Dienstpläne (Schichtpläne) zum Nachweis der vereinbarten
    Arbeitszeiten
  • Fahrtenbücher von Dienstautos
  • alle relevanten Unterlagen, wenn Arbeitnehmer ins Ausland entsandt
    wurden
  • Gewerbeberechtigung bzw. Berufsbefugnis
  • Unterlagen, die für Ihre Branche spezifisch sind, wie z.B.
    • Bautagebücher,
    • Aufzeichnungen gemäß Barbewegungsverordnung bzw.
      Kassenrichtlinie (welche Aufzeichnungen gemacht werden müssen, ist
      abhängig vom jeweiligen Kassentyp, jeder Kassenbenutzer muss die
      Beschreibung der Kasse E131 vorweisen können),
    • alle Aufzeichnungen, die die Abrechnung von Glücksspielgeräten
      betreffen.

Hinweis

Die Finanzpolizei führt ihre Kontrollen auf Basis von verschiedenen
Gesetzen durch, daher ist dies keine vollständige Liste. Es können auch
andere Unterlagen kontrolliert oder noch zusätzliche Unterlagen überprüft
werden.

Stand: 07. April 2014