Liste der Scheinunternehmer zu beachten bei neuen Auftragsvergaben

Als Unternehmer ist man bei neuen Geschäftskontakten gefordert sich ein umfassendes Bild seines neuen Lieferanten zu machen.
Neben der Prüfung von Firmendaten, UID-Nummer, etc. kommt seit diesem Jahr die Prüfung dazu, ob es sich um ein Scheinunternehmen handelt.
Um Sozialbetrug zu bekämpfen führt das Bundesministerium für Finanzen seit Jahresbeginn diese Liste von Scheinunternehmen.
Diese Liste wird vom BMF unter folgendem Link geführt und ständig erweitert: https://service.bmf.gv.at/service/allg/lsu/show_mast.asp
Sollte man solch einem gelisteten Unternehmen einen Auftrag erteilen, haftet das auftraggebende Unternehmen als Bürge und Zahler für
das Scheinunternehmen (ab jenem Zeitpunkt, sobald es rechtskräftig in dieser Liste aufscheint).
Welche Haftungen sind damit verbunden ?
Haftung für
  • das gesetzliche,
  • durch Verordnung festgelegte oder
  • das kollektivvertragliche Entgelt
für Arbeitsleistungen im Rahmen der Beauftragung  beschäftigten Arbeitnehmer beim  Scheinunternehmen.
Stand: 26.09.2016