An alle FinanzOnline-Teilnehmer
sollen Meldungen vom Finanzamt grundsätzlich nur mehr elektronisch
zugestellt werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit, auf die
elektronische Zusendung aktiv zu verzichten.
Wie weiß ich, dass ich eine Mitteilung erhalten habe?
Wenn Sie bei FinanzOnline unter den allgemeinen Grunddaten eine
elektronische Adresse (E-Mail-Adresse) angegeben haben, werden Sie per
Mail an diese Adresse über die Zustellung informiert. Die Information kann
auch mittels SMS erfolgen, wenn Sie Ihre Telefonnummer angegeben
haben.
Als zugestellt gelten die Dokumente allerdings, wenn Sie über
FinanzOnline abrufbar sind. Zu diesem Zeitpunkt werden sie auch rechtlich
wirksam. Das heißt: Haben Sie über FinanzOnline ein Dokument vom Finanzamt
erhalten, gilt es als zugestellt. Selbst wenn Sie darüber nicht durch eine
E-Mail oder durch eine SMS informiert wurden.
Welche Mitteilungen werden elektronisch zugestellt?
Die elektronische Mitteilung gilt für Bescheide. Zukünftig soll es aber
auch für Buchungsmitteilungen und andere Benachrichtigungen gelten.
Weiterhin per Post zugestellt werden z.B. eingeschriebene Sendungen, bei
denen ein Zustellnachweis erforderlich ist.
Stand: 08. November 2012