Seminar- und Kongressgebühren ab 1.1.2012

2021-01-08T14:26:57+01:0026.09.2013|Archiv|

Seminar- und Kongressgebühren ab 1.1.2012 Seit 2011 sind Eintrittsberechtigungen zu Messen, Ausstellungen, Konferenzen, Seminaren und Kongressen im unternehmerischen Leistungsaustausch (B2B) am Veranstaltungsort steuerpflichtig. Der Kongressteilnehmer (Leistungsempfänger) haftet nicht für die Abfuhr.

Buchführungsgrenzen für Einnahmen-Ausgaben-Rechner 2010

2021-01-22T15:50:18+01:0026.09.2013|Archiv, Einkommenssteuer|

Mit dem Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz (RÄG) 2010 wurde die Umsatzgrenze für die unternehmensrechtliche Rechnungslegungspflicht (Buchführungs- und Bilanzierungspflicht) ab 1.1.2010 von bisher € 400.000 auf € 700.000 angehoben. Gleichzeitig wurde auch der erhöhte Schwellenwert, dessen Überschreiten zur Rechnungslegungspflicht bereits im Folgejahr führt, von
€ 600.000 auf € 1.000.000 angehoben
(daher sofortige Rechnungslegungspflicht im Folgejahr, wenn in einem Jahr ein Umsatz von über € 1.000.000 erzielt wird). Die Anzahl der Einnahmen-Ausgaben-Rechner wird dadurch ab 2010 deutlich ansteigen.

Sachbezugswerte für Dienstwohnungen ab 2011

2021-01-22T15:28:31+01:0026.09.2013|Archiv, Einkommenssteuer|

Sachbezugswerte für Dienstwohnungen ab 2011 Bekommt ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber kostenlos oder verbilligt Wohnraum zur Verfügung gestellt, liegt oftmals ein steuerpflichtiger Sachbezug vor. Dies ist nicht der Fall, wenn die Dienstwohnung ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers in Anspruch genommen wird – ein Merkmal dafür ist, dass vom Arbeitnehmer (trotz Dienstwohnung) seine bisherige Wohnung beibehalten [...]

Strafen und Geldbußen ab 2.8.2011 generell nicht abzugsfähig!

2021-01-22T15:07:38+01:0026.09.2013|Archiv, Einkommenssteuer|

Mit dem AbgÄG 2011 wurde die Nichtabzugsfähigkeit von Strafen und Geldbußen verschärft. Nach bisheriger Rechtslage (vor dem AbgÄG 2011) waren die durch das eigene (schuldhafte) Verhalten des Betriebsinhabers ausgelösten Strafen als Kosten der privaten Lebensführung steuerlich nicht absetzbar. Ausnahme: Die steuerliche Absetzbarkeit von Strafen wurde allerdings dann anerkannt, wenn es sich um ein Fehlverhalten im Rahmen der normalen Betriebsführung gehandelt hat und die Bestrafung vom Verschulden unabhängig war oder nur geringes Verschulden vorausgesetzt hat.

Demnach wurden bisher z.B. folgende Strafen steuerlich als Betriebsausgaben anerkannt:

- Strafe für Bauführung durch den Baumeister vor der Baubewilligung, wenn der Baumeister vertraglich verpflichtet war, den Bau ungesäumt zu beginnen;

- Organmandat im Zusammenhang mit berufsbedingtem Entladen von Waren, Parken in zweiter Spur etc.

Gewinnfreibetrag 2015

2021-01-21T23:27:07+01:0026.09.2013|Archiv, Einkommenssteuer|

Gewinnfreibetrag Parallel zur höheren Besteuerung der sonstigen Bezüge (13. und 14. Gehalt/Lohn) wird für einkommensteuerpflichtige Unternehmer der 13%ige Gewinnfreibetrag (GFB) für Gewinne bis € 175.000 wie folgt reduziert: -    für Gewinne bis zu € 175.000                     13% -    die nächsten € 175.000            [...]

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