Der Ausdruck des Pendlerrechners musste bisher bis zum 30.6.2014 beim
Arbeitgeber abgegeben werden. Diese Frist wurde nun auf den 30.9.2014
verschoben.
Alle Arbeitnehmer, die das bereits erledigt haben, können einen neuen
Ausdruck vom aktualisierten Rechner abgeben, wenn das neue Ergebnis für
sie vorteilhaft ist.
Stand: 07. April 2014