Derzeit liegt lediglich die Regierungsvorlage vor. Die Gesetzwerdung
bleibt daher noch abzuwarten. Die geplanten Änderungen sind sehr
umfangreich. In diesem Artikel informieren wir Sie über eine kleine
Auswahl davon.
Kleinbetragsrechnungen
Rechnungen über kleine Beträge müssen nicht die gesamten
Rechnungsmerkmale beinhalten, bisher liegt die Grenze bei € 150,00. Sie
soll nun auf € 400,00 angehoben werden.
Neuerliche Änderungen für GmbHs
Im Juli 2013 wurde das Mindeststammkapital von Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbH) auf € 10.000,00 gesenkt. Hier soll es nun
wieder zu Änderungen kommen. Für Neugründer soll das Mindeststammkapital
bei € 10.000,00 bleiben, allerdings nur für zehn Jahre. Für alle bereits
bestehenden GmbHs soll das Mindeststammkapital wieder € 35.000,00
betragen. Eine Kapitalherabsetzung auf unter € 35.000,00 ist nicht
zulässig.
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
Für die Anschaffung von Wertpapieren soll künftig kein
investitionsbedingter Gewinnfreibetrag mehr geltend gemacht werden dürfen.
Begünstigt ist nur mehr die Anschaffung von körperlichen
Wirtschaftsgütern.
Verlustvortrags- bzw. Verrechnungsgrenze entfällt
Verlustvorträge dürfen höchstens mit 75 % der Einkünfte des laufenden
Jahres verrechnet werden. Für natürliche Personen soll diese Grenze nun
entfallen. Künftig soll der Verlust aus Vorjahren deshalb bis zur Höhe der
Einkünfte des laufenden Jahres verrechnet werden können.
Alkohol, Tabak und Auto
Die Steuer auf Alkohol und Tabak soll erhöht werden. Auch Autofahrer
sind betroffen. Die motorbezogene Versicherungssteuer soll angehoben
werden. Die geplanten Änderungen enthalten eine Staffelung – dadurch
trifft die Erhöhung leistungsschwächere Fahrzeuge weniger. Die Berechnung
der Normverbrauchsabgabe (NoVA) soll geändert werden.
Welche Änderungen bringt die im Nationalrat beschlossenen Steuerreform?
Stand: 15. Jänner 2014