gutem Standard oder

  • eine Teilsanierung, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mindestens 40 % führt, durchgeführt wird.

Zusätzlich werden besonders nachhaltige und vorbildliche Sanierungsprojekte als „Mustersanierungen“ mit einer erhöhten Förderung unterstützt. Maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten können inklusive Zuschlag gefördert werden.

Was sind z. B. förderungsfähige Sanierungsmaßnahmen?

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
  • nur bei Mustersanierungen: Umstellung des Heizungssystems auf Holzzentralheizung, Wärmepumpe, Nah-/Fernwärme, thermische Solaranlage

Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z. B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anteilig anerkannt.

Achtung:

Die Antragstellung ist seit 3.3.2017 nur für natürliche Personen für ein Objekt möglich und muss vor Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen (Ausnahme: Planungsleistungen) erfolgen. Anträge können prinzipiell bis 31.12.2017 gestellt werden; jedoch wird nur solange gefördert, wie Budgetmittel vorhanden sind!

Der entsprechende Förderungsantrag muss rechtzeitig bei den beteiligten Bausparkassen eingebracht werden.

Tipp: Den Sanierungsscheck 2017 gibt es auch für den mehrgeschossigen Wohnbau (Eigentümer und Mieter von Wohnungen bei Sanierung des gesamten mehrgeschossigen Wohnbaus)!

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen.html

Stand: 29. Mai 2017