Seminar- und Kongressgebühren ab 1.1.2012

Seit 2011 sind Eintrittsberechtigungen zu Messen, Ausstellungen, Konferenzen, Seminaren und Kongressen im unternehmerischen Leistungsaustausch (B2B) am Veranstaltungsort steuerpflichtig. Der Kongressteilnehmer (Leistungsempfänger) haftet nicht für die Abfuhr.