Ab 2012 Spendenbegünstigung auf Umweltschutz und freiwillige Feuerwehren

Wie erwartet soll ab 2012 die steuerliche Abzugsfähigkeit auch auf Spenden für Umwelt-, Natur- und Artenschutz ausgedehnt werden. Ebenso sollen Spenden an freiwillige Feuerwehren sowie an Landesfeuerwehrverbände zu Sonderausgaben führen. Während Umwelt- und Tierschutzorganisationen wie humanitäre Organisationen die Voraussetzungen für die Spendenliste erfüllen müssen, gilt dieses Erfordernis für die rund 4.500 freiwilligen Feuerwehren nicht – wohl aber müssen einfache Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Spendeneinnahmen sichergestellt sein. Selbständige können neben Privatspenden als Sonderausgaben auch Spenden aus dem Betriebsvermögen – z.B. an bestimmte Forschungseinrichtungen – als Betriebsausgaben geltend machen. Im Sinne einer einheitlichen Grenze für den Spendenabzug wird klargestellt, dass das steuerliche Maximum 10% des Gesamtbetrags der Vorjahreseinkünfte beträgt (also vor Geltendmachung der Sonderausgaben) und für betriebliche und private Spenden zusammen gilt, unabhängig von den verschiedenen Spendenempfängern. Der für Privatspenden praktische Nachweis durch Sozialversicherungsnummer bzw. Kennnummer der Europäischen Krankenversicherungskarte soll erstmals ab 2013 möglich sein.