Zukunftssicherung für Dienstnehmer bis 300 € steuerfrei

Die Bezahlung von Prämien für Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen (einschließlich Zeichnung eines Pensions-Investmentfonds) durch den Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern ist bis zu 300 € pro Jahr und Arbeitnehmer nach wie vor steuerfrei. Achtung: Wenn die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage noch nicht überschritten ist, besteht für die Zahlungen, wenn sie aus einer Bezugsumwandlung stammen, Sozialversicherungspflicht.

Weihnachtsgeschenke bis maximal 186 € steuerfrei

(Weihnachts-)Geschenke an Arbeitnehmer sind innerhalb eines Freibetrages von 186 € jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn es sich um Sachzuwendungen handelt (z.B. Warengutscheine, Goldmünzen). Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig. Achtung: Wenn die Geschenke an Dienstnehmer über bloße Aufmerksamkeiten (z.B. Bücher, CDs, Blumen) hinausgehen, besteht auch Umsatzsteuerpflicht.

Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeiern) bis 365 € pro Arbeitnehmer steuerfrei

Für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (z.B. Betriebsausflug, Weihnachtsfeier) gibt es pro Arbeitnehmer und Jahr einen Steuerfreibetrag von 365 €. Denken Sie bei der betrieblichen Weihnachtsfeier daran, dass alle Betriebsveranstaltungen des ganzen Jahres zusammengerechnet werden. Ein eventueller Mehrbetrag ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Arbeitnehmerveranlagung 2006 sowie Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer des Jahres 2006 beantragen

Wer zwecks Geltendmachung von Steuervorteilen, eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür fünf Jahre Zeit. Am 31.12.2011 endet daher die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2006.

Spenden als Sonderausgaben

Die steuerliche Absetzbarkeit von Privatspenden an bestimmte begünstigte Organisationen (siehe Liste, die vom BMF veröffentlicht wird) ist gegeben, wenn die Zahlung nachgewiesen werden kann. Verlangen Sie bei Barspende einen Beleg der Organisation!