Das heißt, die
Überprüfung erfolgt erst im folgenden Jahr.
Strafzuschlag
Wenn die Grenzen überschritten wurden, müssen
- die Beiträge nachgezahlt werden und zusätzlich
- für die Pensions- und Krankenversicherung ein Strafzuschlag in Höhe
von 9,3 % der nachzuzahlenden Beiträge entrichtet werden.
Um diesen Strafzuschlag zu vermeiden, können neue Selbständige eine
Überschreitungserklärung bei der SVA abgeben. Das Überschreiten der
Grenzen muss für das Jahr 2014 noch bis zum 31.12.2014 gemeldet werden –
nur dann kann der Strafzuschlag vermieden werden.
Mit der Abgabe der Erklärung wird die Pflichtversicherung in der
Sozialversicherung ausgelöst. Wenn die Erklärung einmal abgegeben ist und
die Einkünfte dann unter der Grenze bleiben, kann man sich nicht mehr
rückwirkend wieder befreien lassen.
Wer ist neuer Selbständiger?
Personen, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb
erzielen und dafür keine Gewerbeberechtigung benötigen. Die SVA prüft
diese Voraussetzungen.
Beispiele: Autoren, Vortragende, Psychotherapeuten
Stand: 26. September 2014