Sind die unterschiedlichen Abzinsungssätze für langfristige Rückstellungen verfassungskonform?
Das Einkommensteuergesetz (EStG) verpflichtet dazu, „sonstige langfristige Verbindlichkeitsrückstellungen“ mit einem Abzinsungsfaktor in Höhe von 3,5 % und „langfristige Personalrückstellungen“ mit einem Abzinsungsfaktor in Höhe von 6 % abzuzinsen. Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens vor dem Bundesfinanzgericht (BFG) beantragten mehrere Steuerpflichtige die Anwendung des Abzinsungsfaktors in Höhe von 3,5 % (anstatt der gesetzlich vorgeschriebenen 6 %) für [...]