Feiertagsarbeitsentgelt kein steuerfreier Zuschlag
BMF zur steuerlichen Behandlung von Feiertagsarbeitsentgelten ab dem 1. Jänner 2025. Im Rahmen einer veröffentlichten Anfragebeantwortung vom 2.4.2025 hat das BMF die Rechtsauffassung des Bundesfinanzgerichts (BFG) übernommen und klargestellt, dass das normale Entgelt für eine tatsächlich am Feiertag geleistete Arbeit (Feiertagsarbeitsentgelt) als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln ist und keinen steuerfreien Zuschlag darstellt. Feiertagsarbeitsentgelt Fällt ein [...]