Welche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft können steuerlich auf drei Jahre verteilt werden?

2021-03-01T12:06:39+01:0001.03.2021|News|

Bestimmte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft können ab der Veranlagung 2020 auf Antrag zu je einem Drittel im Veranlagungsjahr und den beiden Folgejahren steuerlich berücksichtigt werden. Wird ein Antrag gestellt, sind folgende Einkünfte in die Verteilung einzubeziehen: aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile [...]