Neuregelung i.g. Versandhandel
Die Regelung wird künftig auf alle im Gemeinschaftsgebiet steuerbaren sonstigen Leistungen an Nichtunternehmer ausgeweitet. Des Weiteren wird die Frist für die Abgabe der Steuererklärung und die Entrichtung der Steuer künftig bis zum Ende des auf den Erklärungszeitraum folgenden Monats (derzeit 20. des Folgemonats) verlängert. Zusammenfassender Überblick über die One-Stop-Shops nach Leistungserbringer und Umsatz in der [...]