Wie ist der Umsatzersatz für indirekt betroffene Unternehmen geregelt?
Unternehmen, welche durch die Einschränkungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen- bzw Notmaßnahmenverordnungen indirekt erheblich betroffen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Umsatzersatz beantragen (Lockdown-Umsatzersatz II). Im Folgenden finden Sie einen Überblick über ausgewählte Eckpunkte dieser Regelung. Welche Unternehmen sind begünstigt? Gefördert werden Unternehmen, mit Sitz/Betriebsstätte und operativer Tätigkeit in Österreich (steuerpflichtige Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb [...]