Erhöhung bei Verzugszinsen der Sozialversicherung
Sozialversicherung erhöht die Zinsen. Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %). Stand: Jänner 2024
Sozialversicherung erhöht die Zinsen. Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %). Stand: Jänner 2024