Erhöhung bei Verzugszinsen der Sozialversicherung
Sozialversicherung erhöht die Zinsen. Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %). Stand: Jänner 2024
Sozialversicherung erhöht die Zinsen. Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %). Stand: Jänner 2024
Auch die Finanz und Sozialversicherung erhöhen die Zinsen. Wie bereits berichtet, ist die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig. Der Basiszinssatz ändert sich entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank (EZB) auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz. Aufgrund einer weiteren Erhöhung der EZB gelten mit Wirksamkeit ab 2.11.2022 nun neu [...]