Umsatzsteuervoranmeldung (U30) und L1 nicht mehr als Download erhältlich

Ab 2012 muss für die händisch ausgefüllte „Papier-UVA“ das neue Formular U30-2012 verwendet werden. Diese Formulare werden maschinell gelesen, daher sind nur Originalformulare (keine Kopien) zulässig, es muss in Blockschrift geschrieben werden und es darf nur schwarze oder blaue Farbe verwendet werden. Die Formularvordrucke L 1 (Arbeitnehmerveranlagung) und U 30 (Umsatzsteuervoranmeldung) stehen zur Einsparung von Verwaltungskosten nicht mehr zum Download zur Verfügung. Es ist möglich, scanfähige Formulare beim Finanzamt zu beziehen bzw. auf der BMF-Homepage zu bestellen.