INFORMATION DES BMF:

„Rückweisungen von auf falsche IBAN angewiesenen Einzahlungen (BLZ60000)

Im Jahre 2013 wurde der Republik Österreich für den Kontenkreis 5.xxx.xxx (Bundeskonten)

die Bankleitzahl 01000 und der BIC BUNDATWW zugewiesen.

Aktuelle Erhebungen haben ergeben, dass noch immer eine nicht unerhebliche Anzahl von
Überweisungen zu Gunsten von 5.xxx.xxx-Konten mit „alter“ IBAN ATXX 6000 0000 05XX XXXX (BIC
OPSKATWW) durchgeführt werden.

Bis dato hat die BAWAG P.S.K. diese Überweisungen trotzdem entgegengenommen und dem
jeweiligen (korrekten) Konto ATXX 0100 0000 05 XX XXXX (BIC BUNDATWW) gutgeschrieben.

In diesem Zusammenhang hat das Bundesministerium für Finanzen nun begonnen, der BAWAG
P.S.K. stufenweise den Auftrag zu erteilen, die mit „alter“ IBAN ATXX 6000 0000 05XX XXXX (BIC
OPSKATWW) beauftragten Überweisungen nicht mehr anzunehmen, sondern den Auftraggebern
(Zahlungspflichtigen) mit dem Hinweis auf eine falsche IBAN rückzuleiten. Von dieser Maßnahme
werden auch die Finanzamtskonten ab Anfang Juli 2019 betroffen sein.“

Für Rückfragen steht Ihnen Herr DI Dr. Manfred Hochhold vom BMF
(mailto: manfred.hochhold@bmf.gv.at) gerne zur Verfügung.