Prüfung der erteilten UID-Nr. für Vorsteuerabzug

Voraussetzung für die Absetzbarkeit der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer ist u. a. das Vorliegen einer gültigen UID-Nr. des Lieferanten oder Leistenden. In Zweifelsfällen (z.B.: Konkurseröffnung oder Betriebsaufgabe) soll auf jeden Fall eine Gültigkeitsprüfung durch Abfrage über Finanzonline oder folgenden Link erfolgen:

http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/lang.do?fromWhichPage=vieshome&selectedLanguage=DE