Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu berechnet. Sie beträgt für das Jahr 2022: 1.021 .

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der neuen Werte.

ASVG

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt grundsätzlich die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Geringfügigkeitsgrenze monatlich

Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe

€ 485,85

€ 728,78

Höchstbeitragsgrundlage

täglich

monatlich

jährlich für Sonderzahlungen

 

€ 189,00

€ 5.670,00

€ 11.340,00

Höchstbeitragsgrundlage

monatlich für freie Dienstnehmer

ohne Sonderzahlung

 

 

€ 6.615,00

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Stand: 6. Oktober 2021