Hierfür ist 2014 ein Sachbezug von 1,5 % (2013: 2 %)
anzusetzen. Für Arbeitgeberdarlehen oder Gehaltsvorschüsse bis €
7.300,00 ist wie bisher kein Sachbezug hinzuzurechnen.

Neues UVA-Formular

Ab 1.1.2014 muss das neue Formular für die Umsatzsteuervoranmeldungen
(UVA) ausgefüllt werden. Die Kennzahlen Vorsteuern in Zusammenhang mit
Kfz (027) und mit Gebäuden (028) wurden entfernt.

Anmeldung Krankenkasse: Keine Papierformulare

Ab 1.1.2014 ist die Einreichung von Papierformularen für eingetragene
Personengesellschaften und für juristische Personen generell
ausgeschlossen.

Pflegekarenz

Arbeitnehmer, die einen nahen Angehörigen zu betreuen haben, können
ab 1.1.2014 mit dem Arbeitgeber in bestimmten Fällen eine Pflegekarenz
oder -teilzeit vereinbaren. Die Pflegekarenz kann maximal drei Monate
betragen.

Auflösungsabgabe 2014

Bei Kündigung eines Arbeitnehmers muss eine Auflösungsabgabe bezahlt
werden, außer es trifft eine Ausnahmeregelung zu. Die Abgabe wird jedes
Jahr erhöht. Im Jahr 2014 beträgt sie € 115,00.

Bausparprämie

Am Schluss noch eine Information für alle Bausparer. Die
Bausparprämie für das Jahr 2014 beträgt 1,5 % der prämienbegünstigt
geleisteten Bausparkassenbeiträge.

Steuertipps zum Jahresende

Stand: 19. Dezember 2013