Die sogenannte Geschwisterstaffelung bleibt erhalten – auch
sie steigt um 4 %.

Alter des Kindes Bisherige Familienbeihilfe

Beihilfe
ab 1.7.2014

bis 2 Jahre € 105,40 € 109,70
3 – 9 Jahre € 112,70 € 117,30
10 – 18 Jahre € 130,90 € 136,20
ab 19 Jahre € 152,70 € 158,90

Der Zuschlag für ein behindertes Kind wird um 8,4 % von derzeit €
138,30 auf € 150,00 erhöht.

Die nächsten Erhöhungen erfolgen am 1.1.2016 und am 1.1.2018. Die
Familienbeihilfe und der Zuschlag für erheblich behinderte Kinder werden
jeweils um 1,9 % angehoben.

Das Schulstartgeld im Herbst bleibt wie bisher bei € 100,00 pro Jahr
(für 6 – 15-jährige Kinder).

Senkung des UV-Beitrags

Bei den Lohnnebenkosten wurde eine geringfügige Senkung beschlossen.
Der Unfallversicherungsbeitrag wird von derzeit 1,4 % auf 1,3 %
herabgesetzt. Mit 1.1.2015 wird zusätzlich auch der Arbeitgeberbeitrag
zum Insolvenz-Entgelt-Fonds von 0,55 % auf 0,45 % verringert.

Handwerkerbonus

Für Arbeitsleistungen zur Erhaltung und Modernisierung von
bestehendem Wohnraum kann der Handwerkerbonus beantragt werden. Die
Arbeiten müssen nach dem 30.6.2014 beginnen. Erforderlich sind
weiters:

  • eine Rechnung nach dem Umsatzsteuergesetz, in der die
    Arbeitsleistung gesondert ausgewiesen wird,
  • der Rechnungsbetrag muss mindestens € 200,00 betragen,
  • die Zahlung muss nachweisbar mittels Banküberweisung auf das Konto
    des Rechnungsausstellers eingezahlt werden.

Die Förderung beträgt 20 % der förderbaren Kosten – ausgenommen
Materialkosten (maximal von € 3.000,00 ohne USt). Der höchste Bonus
beträgt daher € 600,00 p.a.

Stand: 26. Mai 2014