Die sogenannte Geschwisterstaffelung bleibt erhalten – auch
sie steigt um 4 %.
Alter des Kindes | Bisherige Familienbeihilfe |
Beihilfe |
---|---|---|
bis 2 Jahre | € 105,40 | € 109,70 |
3 – 9 Jahre | € 112,70 | € 117,30 |
10 – 18 Jahre | € 130,90 | € 136,20 |
ab 19 Jahre | € 152,70 | € 158,90 |
Der Zuschlag für ein behindertes Kind wird um 8,4 % von derzeit €
138,30 auf € 150,00 erhöht.
Die nächsten Erhöhungen erfolgen am 1.1.2016 und am 1.1.2018. Die
Familienbeihilfe und der Zuschlag für erheblich behinderte Kinder werden
jeweils um 1,9 % angehoben.
Das Schulstartgeld im Herbst bleibt wie bisher bei € 100,00 pro Jahr
(für 6 – 15-jährige Kinder).
Senkung des UV-Beitrags
Bei den Lohnnebenkosten wurde eine geringfügige Senkung beschlossen.
Der Unfallversicherungsbeitrag wird von derzeit 1,4 % auf 1,3 %
herabgesetzt. Mit 1.1.2015 wird zusätzlich auch der Arbeitgeberbeitrag
zum Insolvenz-Entgelt-Fonds von 0,55 % auf 0,45 % verringert.
Handwerkerbonus
Für Arbeitsleistungen zur Erhaltung und Modernisierung von
bestehendem Wohnraum kann der Handwerkerbonus beantragt werden. Die
Arbeiten müssen nach dem 30.6.2014 beginnen. Erforderlich sind
weiters:
- eine Rechnung nach dem Umsatzsteuergesetz, in der die
Arbeitsleistung gesondert ausgewiesen wird, - der Rechnungsbetrag muss mindestens € 200,00 betragen,
- die Zahlung muss nachweisbar mittels Banküberweisung auf das Konto
des Rechnungsausstellers eingezahlt werden.
Die Förderung beträgt 20 % der förderbaren Kosten – ausgenommen
Materialkosten (maximal von € 3.000,00 ohne USt). Der höchste Bonus
beträgt daher € 600,00 p.a.
Stand: 26. Mai 2014