Was ist das Register der wirtschaftlichen Eigentümer? Welche Pflichten treffen die Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften?

(Meldebefreiungen siehe u.a. im Artikel)

26.03.2018|News

Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) wird ein Register geschaffen, welches die Registerbehörde für die Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zu führen hat. Registrierbehörde ist das BMF, welches sich wiederum der Bundesanstalt Statistik Österreich als Dienstleister bedient.

Als wirtschaftlicher Eigentümer definiert dieses Gesetz alle natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Rechtsträger letztlich steht. Ein Rechtsträger kann einen oder auch mehrere wirtschaftliche Eigentümer haben. Im Fall mehrerer wirtschaftlicher Eigentümer sind alle zu melden.

Rechtsträger sind dabei unterschiedlichste Arten von Gesellschaften und juristischen Personen, wie z. B. OGs, KGs, AGs, GmbHs, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Privatstiftungen, Vereine, Trusts usw. Bestimmte Grunddaten erhält die Bundesanstalt Statistik Österreich von bereits bestehenden Registern, wie z. B. dem Firmenbuch oder dem Vereinsregister.

Direkter wirtschaftlicher Eigentümer ist eine natürliche Person, die eine unmittelbare Beteiligung von mehr als 25 % hat.

Indirekter wirtschaftlicher Eigentümer ist eine natürliche Person, wenn

  • ein Rechtsträger im Sinn des WiEReG eine unmittelbare Beteiligung von mehr als 25 % an der Gesellschaft hält und die natürliche Person direkt oder indirekt (dh durch weitere zwischengeschaltete Rechtsträger) die Kontrolle über diesen Rechtsträger ausübt,

 

  • oder wenn mehrere solche Rechtsträger gemeinsam eine unmittelbare Beteiligung von mehr als 25 % an der Gesellschaft halten und die natürliche Person direkt oder indirekt die Kontrolle über diese Rechtsträger ausübt.

 

Ersatztatbestand:
Wenn nach dem oa Haupttatbestand keine natürliche Person als wirtschaftlicher Eigentümer ermittelt werden kann, gelten die natürlichen Personen der obersten Führungsebene (Geschäftsführer!!!!) der Gesellschaft als wirtschaftlicher Eigentümer.

ACHTUNG: Bei Führungspersonenwechsel muss von der Gesellschaft eine Meldung an das Wirtschaftliche Eigentümerregister binnen 4 Wochen gemeldet werden.

 

 

Meldepflicht

Die Rechtsträger – zB in der Funktion als GmbH Geschäftsführer – haben die Identität ihres wirtschaftlichen Eigentümers festzustellen, zu überprüfen und über das Unternehmensserviceportal (USP) elektronisch zu melden. Die Rechtsträger haben zudem dies zumindest jährlich durchzuführen und zu prüfen, ob die an das Register gemeldeten wirtschaftlichen Eigentümer noch aktuell sind. Das Gesetz definiert, wer als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist. Sonderregelungen gibt es z. B. für Stiftungen und Trusts.

Von der Meldepflicht befreit sind unter anderem

  • OGs und KGs, wenn alle persönlich haftenden Gesellschafter natürliche Personen sind,
  • GmbHs, wenn alle Gesellschafter natürliche Personen sind,
  • Vereine gemäß Vereinsgesetz.

Eine gesonderte Meldung hat jedenfalls zu erfolgen, wenn eine andere natürliche Person direkt oder indirekt Kontrolle auf die Geschäftsführung ausübt.

Die wirtschaftlichen Eigentümer sind verpflichtet, ihren Rechtsträgern alle erforderlichen Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Rechtsträger haben Kopien der Dokumente und Informationen bis mindestens fünf Jahre nach dem Ende des wirtschaftlichen Eigentums der natürlichen Person aufzubewahren.

Die Rechtsträger haben die Meldungen erstmalig bis zum 1.6.2018 zu erstatten.

Änderungen von relevanten Daten sind binnen einer Frist von 4 Wochen zu melden.

Das Gesetz sieht u. a. bei Verletzung der Meldepflicht hohe Geldstrafen vor: bei Vorsatz bis € 200.000,00, bei grober Fahrlässigkeit bis zu € 100.000,00.

Einsicht

Jeder Rechtsträger kann über das USP-Portal Einsicht über ihn erfasste Daten nehmen. Zudem können u. a. alle laut Gesetz zur Geldwäsche- und Terrorismusprüfung Verpflichtete und alle Personen mit berechtigtem Interesse Einsicht nehmen.

Wichtiger Hinweis von uns als Steuerberater

Wir haben derzeit keinen Zugang als Steuerberater auf die Daten des WiEReG!

Wir können daher die Daten nicht warten. Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass bei wirtschaftlichen Eigentümer, die keine natürliche Person sind, unbedingt eine Meldung an dieses Register bis 1. Juni 2018 zu erfolgen hat. Es drohen empfindliche Strafen.