Seit Herbst letzten Jahres gibt es dazu eine Alternative – das
Blockfreizeit-Modell. Darin ist nicht mehr vorgeschrieben, wie viele
Samstage ein Arbeitnehmer hintereinander ganztägig arbeiten darf.
Allerdings ist auch das Blockfreizeit-Modell nicht so flexibel, wie es auf
den ersten Blick scheint.

Blockfreizeit

Durch das Blockfreizeit-Modell ist es möglich, dass Angestellte im
Handel mehrere Samstage hintereinander den ganzen Tag arbeiten. Dafür
bekommen sie innerhalb eines halben Jahres fünf verlängerte
„Super-Wochenenden“ frei. Diese so genannten Super-Wochenenden bestehen
aus drei freien Tagen hintereinander (entweder von Freitag bis Sonntag
oder von Samstag bis Montag).

Dieses Modell hat allerdings einen großen Nachteil, denn die langen
Wochenenden müssen bereits 13 Wochen im Vorhinein fixiert werden. Das
bedeutet für die Dienstgeber, dass die Dienstpläne über einen sehr langen
Zeitraum hinweg vorgeplant werden müssen.

Wenn von der Schwarz-Weiß-Regelung auf das Blockfreizeit-Modell
umgestellt wird, müssen Betriebe mit dem Betriebsrat eine
Betriebsvereinbarung darüber abschließen.

In Betrieben ohne Betriebsrat muss der Umstieg mit jedem Arbeitnehmer
schriftlich vereinbart werden.

Schwarz-Weiß-Regelung

Neben der Blockvariante kann auch die Schwarz-Weiß-Regelung gewählt
werden. Bei diesem Modell erhält der Handelsangestellte, wenn er einen
Samstag nach 13 Uhr arbeitet, am folgenden Samstag zur Gänze arbeitsfrei
(es gibt aber Ausnahmen).

Wie viel Vorsteuer kann bei Nächtigungsgeldern abgezogen werden?

Stand: 15. Jänner 2014