Neugründungs-Förderungsgesetz

Neu gegründete Betriebe sind im ersten Jahr für die beschäftigten Arbeitnehmer von bestimmten lohnabhängigen Abgaben (Dienstgeberbeitrag etc.) befreit. Da jedoch bei diesen Betrieben häufig im ersten Jahr keine Arbeitnehmer beschäftigt werden, soll die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Begünstigung in beschränkten Umfang auf drei Jahre ausgedehnt werden. Der Begünstigungs-zeitraum soll jedoch wie bisher maximal 12 Monate umfassen.

Gilt ein für das Homeoffice zur Verfügung gestellter Internetanschluss als Sachbezug?