Abzugsfähigkeit von Reiseaufwendungen bei Fortbildungsreisen
Besucht ein Selbständiger Kongresse oder andere Fortbildungsseminare, so sind die dafür anfallenden Kosten als Betriebsausgabe abzugsfähig, sofern folgende Voraussetzungen vorliegen (gleiches gilt für die Geltendmachung als Werbungskosten):
- die Reise muss (fast) ausschließlich betrieblich bedingt sein,
- die Fortbildung muss zum Erwerb von Kenntnissen dienen, die im Unternehmen einigermaßen konkret Verwertung finden können,
- das Reiseprogramm muss nahezu ausschließlich auf interessierte Teilnehmer im Tätigkeitsbereich des Steuerpflichtigen zugeschnitten sein und
- Privatzeiten dürfen nicht mehr Zeit in Anspruch nehmen als die sonst verfügbare Freizeit während der beruflichen Betätigung (die Fortbildung im Ausmaß von 8 Stunden pro Tag wird also in der Regel geboten sein).