Privatvermögen: Kryptowährungen & Versteuerungsvarianten
Das Bundesministerium für Finanzen hat zu den steuerlichen Konsequenzen von Kryptowährungen im Privatvermögen folgende Information bereitgestellt: Zinstragende Veranlagung Realisierte Wertsteigerungen aus diesen digitalen Zahlungsmitteln unterliegen dem Einkommenssteuersatz in Höhe von 27,50 %. Denn Kryptowährungen stellen Wirtschaftsgüter im Sinne des EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) dar, falls sie zinstragend veranlagt werden. Keine zinstragende Veranlagung Beträgt der Zeitpunkt [...]