Privatvermögen: Kryptowährungen & Versteuerungsvarianten

2021-01-18T12:40:14+01:0005.01.2018|News|

Das Bundesministerium für Finanzen hat zu den steuerlichen Konsequenzen von Kryptowährungen im Privatvermögen folgende Information bereitgestellt: Zinstragende Veranlagung Realisierte Wertsteigerungen aus diesen digitalen Zahlungsmitteln unterliegen dem Einkommenssteuersatz in Höhe von 27,50 %. Denn Kryptowährungen stellen Wirtschaftsgüter im Sinne des EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) dar, falls sie zinstragend veranlagt werden. Keine zinstragende Veranlagung Beträgt der Zeitpunkt [...]