Umsatzsteuer: Definition der Großreparatur von Gebäuden

2021-01-17T21:46:47+01:0001.05.2018|News|

Sollten sich bei einer Immobilie, die vom Unternehmer als Anlagevermögen verwendet wird, die Umstände ändern, welche im Kalenderjahr der erstmaligen Benutzung für den Vorsteuerabzug bestimmend waren, so ist eine teilweise Korrektur des Vorsteuerabzuges zu erledigen. Auch im Fall von Vorsteuerbeträgen, welche bei Gebäuden auf Kosten von Großreparaturen ausbleiben, kommt dies zur Anwendung. Der Verwaltungsgerichtshof hat [...]