Welche Zahlungserleichterungen der Finanz auf Grund des Lockdowns gibt es?
Ein Gesetzesentwurf sieht folgende Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Entrichtung von Abgaben an die Finanz vor: Eine Stundung, die bis 31. Dezember 2021 beantragt wird, ist bis 31. Jänner 2022 zu bewilligen. Stundungszinsen sollen im Zeitraum 22.11.21 – 31.1.2022 nicht anfallen. Eine Neuverteilung der Raten des COVID-19-Ratenzahlungsmodells (Phase 1) soll künftig zwei Mal beantragt werden können. [...]