Vorsteuerabzugsvoraussetzungen Geschäftsessen

Kein Vorsteuerabzug bei fehlendem Liefer- oder Leistungsdatum

Die in einer Rechnung ausgewiesene USt ist nur dann als Vorsteuer abzugsfähig, wenn alle geforderten Rechnungsmerkmale angegeben sind. Insbesondere auch Adresse des Lieferanten und das Liefer- oder Leistungsdatum. Die Finanzverwaltung wendet hiebei sehr strenge Maßnahmen an.

Voller Vorsteuerabzug für Geschäftsessen (Bewirtungskosten)

Aufwendungen für Geschäftsessen sind voll VorSt-abzugsberechtigt, wenn diese der Werbung dienen und die betriebliche oder berufliche Veranlassung bei weitem überwiegt. (Nachweis und Zusammenhang mit Rechtsgeschäften für jede einzelne Ausgabe erforderlich)

ESt-rechtlich sind solche Aufwendungen nur zu 50 % abzugsfähig.