B. Impfungen, befreit sind.

Andere Leistungen, wie beispielsweise Maßnahmen zur Raucherentwöhnung, gesunden Ernährung oder psychischen Gesundheit, sind nur dann steuerfrei, wenn

  • diese Maßnahmen von qualifizierten Anbietern durchgeführt werden und
  • im Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind.

Geschenke an Mitarbeiter sowie Firmenjubiläen

Schon bisher war die Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung (z. B. Betriebsausflug) bis zu einem Betrag von € 365,00 jährlich steuerfrei.

Daneben sind auch Sachzuwendungen bis zu € 186,00 jährlich steuerfrei.

Nun können zusätzlich auch Sachzuwendungen aufgrund von Dienst- oder Firmenjubiläen (ab einem zehnjährigen Jubiläum) bis € 186,00 jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei belassen werden. Fällt ein Dienstjubiläum von einem Mitarbeiter in dasselbe Jahr wie das Firmenjubiläum, sind in Summe nur € 186,00 jährlich steuerfrei.

Mitarbeiterbeteiligungen

Der Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen wird von € 1.460,00 auf € 3.000,00 jährlich erhöht. Auch in der Sozialversicherung ist nun ein Betrag von € 3.000,00 jährlich beitragsfrei.

Arbeitgeber-Zuwendungen für ein Begräbnis

Bezahlt der Arbeitgeber das Begräbnis eines Mitarbeiters bzw. von dessen (Ehe-)Partner oder Kind, so ist diese Zuwendung steuer- und sozialversicherungsfrei.

Wie kann man weihnachtliche Steuern für die Mitarbeiter vermeiden?

Stand: 21. Dezember 2015