Senkung des Zuschlags zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz

Ab 1.1.2016 wird dieser Zuschlag um 0,1 % (von 0,45 % auf 0,35 %) gesenkt.

Vermietung: Grund- und Gebäudewert laut Verordnung (Begutachtung)

  • Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern: 20 % Grund- und 80 % Gebäudewert, wenn der durchschnittliche m2-Preis für Bauland und voll aufgeschlossene unbebaute Grundstücke (baureifes Land) weniger als € 400,00 beträgt.
  • für Gemeinden, die diese Grenzen überschreiten, gilt:
    • bis zu zehn Wohneinheiten: 40 % Grund- und 60 % Gebäudeanteil
    • mehr als zehn Wohneinheiten: 30 % Grund- und 70 % Gebäudeanteil.

Arbeitgeberdarlehen

Unverzinsliche und zinsverbilligte Arbeitgeberdarlehen sind bis zu einer Höhe von € 7.300,00 steuerfrei. Übersteigt der Betrag diese Grenze, ist ein Sachbezug zu ermitteln. Der Referenzzinssatz beträgt für das Jahr 2016 1 %.

Was ist die Grundsteuer?

Stand: 21. Dezember 2015