B. Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Feiertagsruhe, usw.) im Betrieb aufzulegen oder elektronisch zur Verfügung zu stellen. Da diese bei Änderungen regelmäßig aktualisiert werden müssen, wird diese Änderung eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands für die Unternehmen bewirken.

Konkret wurden Auflagepflichten in folgenden Gesetzen gestrichen:

  • Arbeitszeitgesetz
  • Arbeitsruhegesetz
  • Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz
  • Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996
  • Mutterschutzgesetz 1979
  • Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987
  • Gleichbehandlungsgesetz
  • Heimarbeitsgesetz 1960
  • ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
  • Behinderteneinstellungsgesetz

Aushangpflichtig bleiben aber z. B. die Sonderregelungen für bestimmte Lenker/innen im Arbeitszeitgesetz und im Arbeitsruhegesetz.

Fällt bei Schadenersatz Umsatzsteuer an?

Stand: 27. Juni 2017